AGB

AGB

 

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der oben genannten Hebamme Maren Drewes.

 

Terminverlegungen

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, u.s.w.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

Weitere Hinweise zum Datenschutz nach EU-DSGVO entnehmen Sie bitte gerne unserer Homepage unter https://hebammenpraxis-maren-drewes.de/datenschutzerklaerung.

 

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR berechnet.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss können Sie ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Als Vertragsabschluss gilt der Eingang der Anmeldeunterlagen bei v.b. Hebamme. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie durch eindeutige Erklärung in Textform (z.B. Postbrief oder E-Mail) v.b. Hebamme über Ihren
Entschluss zum Widerruf informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die Absendung der Erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist aus.

Folgen des Widerrufs: Mit Vertragswiderruf werden von v.b. Hebamme erhaltene Zahlungen binnen 14 Tagen nach
Erhalt des Widerrufs zurückerstattet. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Kursvereinbarungen:

Da der Kurs inhaltlich aufeinander aufbaut, können versäumte Kursstunden nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden auch kurzfristig zu verlegen.

Für Geburtsvorbereitungskurse mit Partnertag wird zur verbindlichen Anmeldung die Partnergebühr erhoben, für reine Frauen- Geburtsvorbereitungskurse sowie Rückbildungskurse wird zur verbindlichen Anmeldung eine Kaution in Höhe von 60 EUR erhoben!

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich Versicherten von der kursleitenden Hebamme für durchgeführte Kursstunden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat Versicherte erhalten nach Ablauf des Kurses eine Privatrechnung für den gesamten Kurs zur Abrechnung mit der Krankenversicherung. Die Kursgebühren sind in der gültigen Hebammengebührenordnung festgelegt. Versäumte Stunden, die nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können,werden in Höhe der HebGV von der Kursteilnehmerin selbst getragen.