Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der oben genannten Hebamme Maren Drewes.
Terminverlegungen
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, u.s.w.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Weitere Hinweise zum Datenschutz nach EU-DSGVO entnehmen Sie bitte gerne unserer Homepage unter https://hebammenpraxis-maren-drewes.de/datenschutzerklaerung.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR berechnet.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss können Sie ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Als Vertragsabschluss gilt der Eingang der Anmeldeunterlagen bei v.b. Hebamme. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie durch eindeutige Erklärung in Textform (z.B. Postbrief oder E-Mail) v.b. Hebamme über Ihren
Entschluss zum Widerruf informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die Absendung der Erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist aus.
Folgen des Widerrufs: Mit Vertragswiderruf werden von v.b. Hebamme erhaltene Zahlungen binnen 14 Tagen nach
Erhalt des Widerrufs zurückerstattet. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Kursvereinbarungen:
Da der Kurs inhaltlich aufeinander aufbaut, können versäumte Kursstunden nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden auch kurzfristig zu verlegen.
Für Geburtsvorbereitungskurse (Ausnahme MHH-Paarkurse am Wochenende) sowie Rückbildungskurse wird zur verbindlichen Anmeldung eine Kaution in Höhe von 60 EUR erhoben!
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich Versicherten von der kursleitenden Hebamme für durchgeführte Kursstunden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat Versicherte erhalten nach Ablauf des Kurses eine Privatrechnung für den gesamten Kurs zur Abrechnung mit der Krankenversicherung. Die Kursgebühren sind in der gültigen Hebammengebührenordnung festgelegt. Versäumte Stunden, die nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können,werden in Höhe der HebGV von der Kursteilnehmerin selbst getragen.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen oder Buchungen, die über die MHH Elternschule durchgeführt werden. Mit dem Markieren des Feldes AGB bei der Anmeldung, erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Bitte beachten Sie nach Erhalt der Kursunterlagen, dass weitere/zusätzliche Bestimmungen einzelner Kursleitungen zur Geltung kommen können.
Anmeldung/Zahlung
Die Anmeldung/Buchung ist verbindlich mit dem Absenden des Anmeldeformulars. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per Email. Die Zahlung der Teilnahmegebühren wird mit Zustellung des Anmeldeformulars fällig, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
Die Kursgebühren für Geburtsvorbereitung/Rückbildungsgymnastik werden bei Schwangeren/Müttern von jeweiligen Krankenkassen übernommen.
Die Kursgebühren für Schwangeren/Müttern werden bei gesetzlich Versicherten von der kursleitenden Hebamme im Rahmen der HebGV für durchgeführte Kursstunden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Als privat Versicherte erhalten Sie nach Ablauf des Kurses eine Privatrechnung für den gesamten Kurs zur Abrechnung mit Ihrer Privaten Krankenkasse.
Die Übernahme/Kostenerstattung der Partnergebühren (Geburtsvorbereitungskurs) ist von Ihnen direkt mit der Krankenkasse zu klären. Dazu erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung/Rechnung mit den zahlungsbegründeten Angaben Wird der Kurs als zertifizierter Präventionskurs im Rahmen der Prävention §20 SGB V abgerechnet, richtet sich die Erstattung nach der jeweiligen Krankenkasse bei festem Kurspreis.
Eine Gewähr für die Kostenerstattung durch eine Krankenkasse übernimmt die MHH nicht.
Zur Organisation
Die Kursleitenden behalten sich vor,
1.) Datum oder Zeiten zu verschieben
2.) im Falle zu geringer Anmeldungen, einen Kurs abzusagen. Nur dann werden getätigte Zahlungen zurückerstattet
3.) bei Erkrankung der Kursleitung eine fachlich kompetente Vertretung zu organisieren.
4.) den Kurs als Präsenz- oder Onlinekurs oder einer Kombination dessen stattfinden zu lassen. ->In den Kursen, die mit der Krankenkasse abgerechnet werden
(Geburtsvorbereitung/Rückbildung), benutzt die Hebamme ein zertifiziertes Videoportal (z.B.: Webprax). Bei einem Onlinekurs sind Sie für das Empfangsgerät (ein Handy, Tablet, Laptop…) und stabile Internetverbindung auf Ihrer Seite verantwortlich. Der Zugriff auf Ihre Kamera und Ihr Mikrofon ist notwendig. Für die Abrechenbarkeit mit der Krankenkasse ist die Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden sich untereinander sehen und hören können. Es soll gegeben sein, dass Fragen in Echtzeit gestellt und beantwortet werden können und Gespräche und Austausch möglich sind. Die Hebamme muss die Ausführung der Bewegungen und Übungen prüfen und korrigieren können, egal ob im Stand, sitzend oder liegend. Das Mitschneiden von sämtlichen Kursinhalten inbegriffen der Audio- und Videogespräche sowie Bilder oder Videos ist nicht gestattet.
Sie werden per Email/Telefonanruf informiert.
Versäumte Teile eines Kurses können grundsätzlich nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine anteilsmäßigen Rückerstattungen der Kurskosten aufgrund von versäumten Stunden eines Kurses möglich.
Abmeldungen/Stornierung
Eine Abmeldung Ihrerseits muss schriftlich erfolgen und es werden folgende Gebühren unabhängig vom Grund der Absage berechnet: - bis 30 Tage vor Kursbeginn – keine Kursgebühr/Kaution - ab 30 Tage vor Kursbeginn – 50% der Kursgebühren - ab 14 Tage vor Kursbeginn - 100% der Kursgebühren
Es gilt das Absenden einer Mail oder das Datum des Poststempels Ein Nichterscheinen zur Veranstaltung ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung verpflichtet zum Zahlen der vollen Kursgebühr.
Den Teilnehmenden steht es frei, im Falle der eigenen Verhinderung eine Ersatzperson zu stellen.
Versicherung
Die Kurs- und Sprechstundenangebote der Elternschule MHH werden Ihnen in den Räumen der MHH durch die jeweiligen Kursleiterinnen und Hebammen persönlich in freiberuflicher Tätigkeit und in eigener Verantwortung angeboten.
Es entsteht hierdurch kein Behandlungsverhältnis zwischen Ihnen und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).
Stand Januar 2024
Die Kurs- und Sprechstundenangebote der Elternschule MHH werden Ihnen in den Räumen der MHH durch die
jeweiligen Kursleiterinnen und Hebammen persönlich in freiberuflicher Tätigkeit und in eigener Verantwortung
angeboten. Es besteht hierdurch kein Behandlungsverhältnis zwischen Ihnen und der Medizinischen Hochschule
Hannover (MHH).
Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Geburt in der MHH entscheiden, so ist hierüber ein
gesonderter Behandlungsvertrag mit der MHH abzuschließen.
Erklärung
Hiermit erkläre ich weiterhin, dass ich mit der Speicherung meiner persönlichen Daten im Computersystem der
Elternschule der Frauenklinik der MHH bis zum Ende des Quartales in dem mein Ihr Kurs ausläuft einverstanden bin.
Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die nachfolgenden Datenschutzhinweise nach EU-DSGVO in der Medizinischen Hochschule Hannover,
habe ich erhalten.
Datenschutzhinweise nach EU-DSGVO in der Medizinischen Hochschule Hannover
Im Rahmen Ihres Kursbesuches, Ihrer Behandlung oder Beratung werden Daten über Ihre Person, die für die
Behandlung oder
Beratung notwendigen medizinischen Daten erhoben, erfasst, gespeichert und an d en Leistungserbringer
übermittelt.
Diese sog. Verarbeitung von Patientendaten ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche
Grundlage dies
vorschreibt bzw. erlaubt oder Sie als Patient hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben.
Verarbeitungszwecke
Auch bedarf es einer Verarbeitung Ihrer Daten, beispielsweise für die Abrechnung Ihrer Behandlung, Beratung oder
Ihres Kurses,
direkt durch den Vertragspartner.
Datenquelle
Die entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich bei Ihnen selbst.
Zugriff auf ihre Daten
Entsprechend der verschiedenen Zwecke haben Ihre Leistungserbringer innerhalb der Elternschule Zugriff auf Ihre
Daten.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Grundlage dafür, dass die MHH Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten darf, ergibt sich hauptsächlich
daraus, dass der
Krankenhausträger für die Versorgung und Behandlung von Patienten zuständig ist. Auf dieser Grundlage erlaubt
insbesondere die
sog. EU- Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO), Artikel 6 und 9, die auch in Deutschland gilt, dass Daten von
Patienten
verarbeitet werden dürfen. Daneben finden sich Grundlagen im deutschen Recht, wie beispielsweise im Bürgerlichen
Gesetzbuch §
630 ff zur Durchführung sowie Dokumentation des Behandlungsgeschehens einschließlich des innerärztlichen und
interprofessionellen Austauschs über den Patienten und die Behandlung. Wichtige gesetzliche Grundlage ist auch das
Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) mit dem § 301, nach dem im Fall Ihrer stationären Aufnahme an Ihre Krankenkasse
u.a. Ihr
Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer, Versichertenstatus, Tag, Uhrzeit und Grund der
Aufnahme und
Einweisungsdiagnose, ggf. Datum und Art der durchgeführten Operationen, der Tag, die Uhrzeit und Grund der
Entlassung sowie
die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und Ihre Nebendiagnosen übermittelt werden.
Daneben sind
Verarbeitungen auch in Fällen zulässig, in denen Sie uns Ihre Einwilligung erklärt haben.
Archivierung
Ihre Daten werden zum Ende des Quartals in dem Ihr Kurs, Beratung oder Behandlung abgerechnet wurde aus
unserem Sytem
gelöscht.
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist das Präsidium der Medizinischen Hochschule Hannover. Kontakt
über:
Medizinische Hochschule Hannover
Geschäftsstelle des Präsidiums - OE 0001 E-Mail: geschaeftsstelle.praesidium@mh-hannover.de
Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover Tel.: +49 (0) 511 532-6055
KurVE ist eine webbasierte Software zur Kursteilnehmerverwaltung, die von der kidsgo Verlag GmbH (kidsgo) unter
Einbeziehung der Nutzer entwickelt wird. Den Grundsätzen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und den gestzlichen
Anforderungen wird entsprochen. mit der Anmeldung gibt der Nutzer sein einverständnis zur maschinellen
Verarbeitung und speichrung aller eingetragenen Daten.
Es wird darauf geachtet, dass nur solche Daten erhoben werden, die für die KUrsanmeldung erforderlich sind. Die
Daten werden nur solange gespeichert, wie zur ordnungsgemäßen durchführung des Kurses und etwaiger Folgekurse
notwendig, bzw. gesetzlich vorgeschrieben. Der Verabrbeitung der Daten kann jederzeit widersprochen werden durch
ein Mail frauenklinik.elternschule@mh-hannover.de
WIDERRUFSBELEHRUNG
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Als Vertragsabschluss gilt
der Eingang der ausgefüllten Anmeldeunterlagen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Elternschule der MHH oder die Kursleitung schriftlich (z. B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vorm Kursbeginn) gilt das Widerrufsrecht nur bis einen Tag vorm
Kursbeginn.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen schriftlich absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die Sie bereits geleistet
haben, unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags beim Kursanbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird eine gültige
Kontoverbindung (IBAN und Kontoinhaber*in) benötigt. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
-Ende der Widerrufsbelehrung
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.